Der Aufbau von Betonpumpen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Gehweg etc.) kann nur mit einer vorliegenden "Verkehrsrechtlichen Anordnung" erfolgen.
Diese muss vom Bauunternehmen / Bauherr rechtzeitig vorher bei der Stadt beantragt werden. Wir bitten um Vorlage der Genehmigung bei Bestellung der Betonpumpe.
Ohne Genehmigung erfolgt KEIN Aufbau der Betonpumpe - Rechnungsstellung der Pos. 20 unserer Preisliste: Vergebliche Baustellenanfahrt